Mit Hilfe einer ausgeliehenen Magnetbohrmaschine werden die Befestigungslöcher in den Untergurt des Rahmens gebohrt
Mit Hilfe einer ausgeliehenen Magnetbohrmaschine werden die Befestigungslöcher in den Untergurt des Rahmens gebohrt

LKWs brauchen in Deutschland schon seit den siebziger Jahren  einen Unterfahrschutz. Hierdurch sollen die Insassen eines hinten auf den LKW aufprallenden Fahrzeugs davor bewahrt werden die Knautschzone des eigenen Fahrzeugs zu umgehen und direkt mit der Frontscheibe in das höher liegende Heck des Lasters einzuschlagen. Somit macht diese Einrichtung durchaus Sinn. Leider ist sie im Gelände mehr als hinderlich, da man an jeder Kuhle, Kante, Böschung, etc damit hängen bleibt. 

 

Der Gesetzgeber hat daher  vorgesehen, dass Fahrzeuge, deren Einsatzzweck mit dieser Schutzvorrichtung nicht realisierbar ist, auf einen hinteren UFS verzichten können. 

 

Auch wir wollten den nicht vorhandenen UFS austragen lassen. Also dies mit dem TÜV Prüfer besprochen, und (nach längerer Diskussion und vielen Bedenken des Sachverständigen) schließlich ein Gutachten erhalten um nach §70 StVZO eine Ausnahmegenehmigung für den nicht vorhandenen UFS zu erhalten. 

 

Auf der Zulassungsstelle kam dann die Ernüchterung. Hier muss erstmal ein Antrag gestellt werden, der dann durch das Genehmigungsmanagement des Landesbetriebs Verkehr geprüft werden muss. Eine Zulassung wäre so jedenfalls erstmal nicht möglich. 

 

Die Klappvorrichtung erlaubt ein anheben des UFS um ca. 15cm
Die Klappvorrichtung erlaubt ein anheben des UFS um ca. 15cm

Also Antrag gestellt und nun hieß es Warten. Nach zwei Wochen Prüfung der, mit zwei Sätzen wirklich aufwändigen Begründung des Gutachtens, kam dann die erste Rückfrage: Warum ich denn so ein Fahrzeug betreiben möchte und warum ich in schweres Gelände fahren müsse? 

 

Rückfragen werden natürlich auf dem Postwege gestellt. Per Telefon oder Email Auskunft zu erhalten erinnerte mich an Asterix' Passierschein A38. Keine Chance. 

 

Zur Beantwortung der Fragen musste ein neues §70 Gutachten vom Tüv ausgestellt werden, was dank des tollen Sachverständigen innerhalb von zwei Tagen erledigt war. Vielen Dank nochmal! Nun folgten drei weitere Wochen des Wartens auf die Prüfung der mittlerweile auf drei Zeilen angeschwollenen Begründung. 

 

Am Ende folgte dann eine Ablehnung des Antrags mit der Begründung, das öffentliche Interesse bzgl. der Sicherheit im Straßenverkehr ist höher zu werten als mein Wunsch in schwerem Gelände fahren zu können... Für dieses Schreiben hätten Sie jetzt gerne 28,80 € Bearbeitungsgebühr. Danke. 

 

Die Ablehnung ist ja ok, aber die sechs Wochen Wartezeit haben mich sehr geärgert.

 

Also zum nächsten LKW Schrotti gefahren und einen UFS besorgt. Diesen dann an das Rahmenmaß angepasst, Halterungen angeschweißt, viele Löcher in den Rahmen gebohrt und das Monstrum schließlich dann montiert.  Zu guter letzt nochmal dem Prüfer vorgestellt, ein neues §21 Gutachten bekommen und zwei Monate nach dem geplanten Termin dann endlich die begehrten Plaketten auf die Schilder bekommen! 

 

Nächstes Mal würde ich den UFS gleich dranbauen und mir viel Ärger und Warterei ersparen.